Am 26. Mai letzten Jahres hat uns die Nachricht erschüttert, dass unsere ehemaligen Kollegen in Polizeihaft schwer gefoltert wurden. Mit dem durch Befragung der Opfer erstellten Bericht hat die Anwaltskammer Ankara die Folter von mindestens fünf ehemaligen Diplomaten des türkischen Außenministeriums bestätigt. Wir als Mitglieder des Instituts für Diplomatie und Wirtschaft (instituDE) werden nie zulassen, dass diese grausame und abscheuliche Tat vergessen wird.
Am 20. Mai 2019 wurden mehr als 100 ehemalige Kollegen wegen politisch motivierter und unbegründeter Terrorvorwürfe in Gewahrsam genommen. Der bekannte Menschenrechtsaktivist und Abgeordnete im türkischen Nationalparlament Herr Ömer Faruk Gergerlioğlu informierte die Öffentlichkeit am 26. Mai 2019 darüber, dass „inhaftierte ehemalige Diplomaten unter Polizeigewahrsam heftig geschlagen, gefoltert und mit Vergewaltigungen mit Schlagstöcken bedroht wurden“.
Die Anwaltskammer Ankara untersuchte diese Behauptungen vor Ort und bestätigte die Folter und Misshandlung. Sie berichtete, dass einige der Opfer – in einem Fall sogar bis zur Ohnmacht – brutal geschlagen wurden. Mindestens fünf unserer Kollegen wurden splitternackt ausgezogen, hinter dem Rücken gefesselt und zur Embryostellung gezwungen. Sie wurden mit Schlagstöcken an ihrem Analbereich berührt, während sie mit Vergewaltigung bedroht wurden. Bedauerlicherweise haben wir aus vertrauenswürdigen Quellen erfahren, dass mindestens einer unserer Kollegen durch die Penetration des Schlagstocks in den Körper vergewaltigt wurde.
Obwohl die Staatsanwaltschaft die Untersuchung der Foltervorwürfe angekündigt hat, blieben die Ermittlungen trotz der glaubhaften und konkreten Anhaltspunkte bisher ohne Ergebnisse.
Laut der inländischen sowie völkerrechtlichen Rechtsprechung ist die Folter ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das absolute Folterverbot kann in keinem Fall - auch nicht in den Fällen von bewaffneten Konflikten, der Terrorbekämpfung, politischen Unruhen und Ausnahmesituationen, legitimiert werden. Insbesondere, wenn die Folter systematisch und verbreitet angewendet wird, ist es möglich, die Anstifter, Auftraggeber und deren Komplizen ohne Verjährungsfrist durch die internationale Gerichtsbarkeit zu verfolgen.
Wir fordern die türkische Regierung auf, allen Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen und insbesondere aus der türkischen Verfassung, Europäischen Menschenrechtskonvention, Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, UN-Antifolterkonvention nachzukommen.
Außerdem fordern wir die türkischen Instanzen auf, jede Art von Folter und grausame, unmenschliche bzw. menschenverachtende Behandlung zu vermeiden, sie zu verhindern und gegen sie vorzugehen. Ferner appellieren wir an die internationalen Menschenrechtsorganisationen wie den UN-Ausschuss gegen Folter und Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, gegen die Folter- und Misshandlungsfälle in der Türkei wachsam zu bleiben und sie weiterhin aufmerksam zu verfolgen.